Legionellenprüfung: Was Eigentümer,
Vermieter und Mieter wissen sollten
Stand: 11/2026
Autor: Julian Driftmeyer | Immobilienmakler (IHK) · Immobilienverwalter (IHK) · Zert.Verw. nach § 26a WEG
Sauberes Trinkwasser ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit. Doch
insbesondere in größeren Warmwasseranlagen können sich unter ungünstigen
Bedingungen sogenannte Legionellen vermehren.
Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung für bestimmte Gebäude regelmäßige
Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen vor.
Doch wann ist eine Legionellenprüfung erforderlich, wer trägt die Verantwortung und
was müssen Bewohner beachten?
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in Wasser vorkommen. Unter
bestimmten Bedingungen können sie sich in Trinkwasserinstallationen vermehren.
Besonders günstige Bedingungen finden Legionellen bei Wassertemperaturen
zwischen etwa 25 und 45 Grad Celsius. Auch stagnierendes Wasser, beispielsweise
in selten genutzten Leitungen, kann ihre Vermehrung begünstigen.
Gesundheitlich problematisch wird es insbesondere dann, wenn legionellenhaltige
Wassertröpfchen eingeatmet werden, beispielsweise beim Duschen.
Dies kann unter Umständen zu schweren Atemwegserkrankungen führen.
Wann ist eine Legionellenprüfung vorgeschrieben?
Nicht jedes Wohngebäude unterliegt automatisch einer regelmäßigen
Untersuchungspflicht.
Nach der Trinkwasserverordnung müssen insbesondere bestimmte
Trinkwasserinstallationen in vermieteten Mehrfamilienhäusern regelmäßig auf
Legionellen untersucht werden.
Eine Untersuchungspflicht besteht grundsätzlich dann, wenn folgende
Voraussetzungen zusammenkommen:
- Im Gebäude befindet sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung.
- Aus der Anlage wird Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit
abgegeben, beispielsweise durch die Vermietung von Wohnungen.
- Es sind Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden, bei denen Wasser
vernebelt wird.
Als Großanlage gelten dabei insbesondere Warmwasseranlagen mit einem
Speicherinhalt von mehr als 400 Litern oder einem Leitungsinhalt von mehr als drei
Litern zwischen Trinkwassererwärmer und der entferntesten Entnahmestelle. Der
Inhalt einer Zirkulationsleitung wird dabei nicht mitgerechnet.
Ein- und Zweifamilienhäuser gelten unabhängig von der Größe ihrer
Warmwasseranlage nicht als Großanlagen im Sinne dieser Regelung.
Entscheidend ist daher nicht allein die Anzahl der Wohnungen, sondern
insbesondere die technische Ausführung der Warmwasserversorgung und die
Nutzung des Gebäudes.
Wie häufig muss die Untersuchung durchgeführt werden?
Bei den üblichen untersuchungspflichtigen Warmwasseranlagen in vermieteten
Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich alle drei Jahre eine Legionellenuntersuchung
erforderlich.
Für bestimmte andere Nutzungen, insbesondere bei öffentlicher Tätigkeit, können
kürzere Untersuchungsintervalle gelten.
Die Untersuchung muss durch eine hierfür zugelassene Untersuchungsstelle
erfolgen.
Dabei werden an festgelegten Stellen der Trinkwasserinstallation Proben
entnommen und anschließend im Labor untersucht.
Wer ist für die Legionellenprüfung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Betreiber der jeweiligen
Trinkwasserinstallation.
In Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer gemeinschaftlichen
Warmwasserversorgung betrifft dies regelmäßig die Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer.
Die WEG-Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Aufgaben die erforderlichen
Untersuchungen und stimmt die Durchführung mit den beauftragten
Fachunternehmen ab.
Bei vermieteten Immobilien ohne gemeinschaftliche Warmwasserversorgung kann
hingegen der jeweilige Vermieter verantwortlich sein.
Wichtig: Die WEG-Verwaltung führt die Legionellenprüfung nicht selbst durch. Die
Probenahme und Untersuchung erfolgen durch entsprechend qualifizierte
beziehungsweise zugelassene Stellen.
Müssen Mieter die Legionellenprüfung ermöglichen?
Für eine ordnungsgemäße Untersuchung müssen unter Umständen Wasserproben
innerhalb einzelner Wohnungen entnommen werden.
Hierfür ist es erforderlich, dass die beauftragten Fachkräfte Zugang zu den
vorgesehenen Entnahmestellen erhalten.
Mieter müssen rechtmäßig angekündigte und erforderliche Untersuchungen
grundsätzlich ermöglichen.
Die Termine sollten deshalb rechtzeitig angekündigt und mit den betroffenen
Bewohnern abgestimmt werden.
Wird der Zugang wiederholt nicht ermöglicht, kann dies die fristgerechte
Durchführung der Untersuchung erschweren.
Was passiert, wenn Legionellen festgestellt werden?
Werden bei einer Untersuchung erhöhte Legionellenkonzentrationen festgestellt,
müssen die Ergebnisse bewertet und gegebenenfalls weitere Maßnahmen
eingeleitet werden.
Die Trinkwasserverordnung sieht hierfür einen technischen Maßnahmenwert von
100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser vor.
Wird dieser Wert erreicht, sind insbesondere die vorgeschriebenen Untersuchungs-,
Anzeige- und Bewertungspflichten zu beachten.
Je nach Untersuchungsergebnis können beispielsweise weitergehende
Untersuchungen, eine Überprüfung der Trinkwasserinstallation oder technische
Maßnahmen erforderlich werden.
Auch die Information der betroffenen Verbraucher gehört zu den gesetzlichen
Pflichten.
Ein auffälliger Untersuchungsbefund bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das
gesamte Trinkwasser unbrauchbar ist oder sofort ein allgemeines Duschverbot
besteht.
Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt vom konkreten Befund und der
fachlichen Bewertung ab.
Wie können Legionellen vermieden werden?
Eine wichtige Rolle spielt der ordnungsgemäße Betrieb der Warmwasseranlage.
Dazu gehören insbesondere ausreichend hohe Warmwassertemperaturen, eine
fachgerechte Einstellung der Anlage und die Vermeidung längerer
Wasserstagnation.
Auch selten genutzte Wasserleitungen können problematisch sein, wenn das
Wasser dort über längere Zeit steht.
Bewohner sollten deshalb darauf achten, dass sämtliche Wasserentnahmestellen
regelmäßig genutzt werden.
Nach längerer Abwesenheit kann es sinnvoll sein, die Wasserleitungen vor der
normalen Nutzung zunächst fachgerecht zu spülen.
Technische Einstellungen an zentralen Warmwasseranlagen sollten ausschließlich
durch die hierfür zuständigen Fachkräfte vorgenommen werden.
Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?
Die Kosten regelmäßig vorgeschriebener Legionellenuntersuchungen können bei als
Betriebskosten umlagefähig sein.
Davon zu unterscheiden sind beispielsweise Kosten für die Beseitigung technischer
Mängel oder notwendige Instandsetzungsmaßnahmen.
Diese sind nicht allein deshalb umlagefähig, weil sie im Zusammenhang mit einer
Legionellenuntersuchung entstehen.
Unser Tipp
Die Legionellenprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Trinkwasserhygiene in
Mehrfamilienhäusern.
Eigentümer und Vermieter sollten prüfen, ob ihre Warmwasseranlage der
gesetzlichen Untersuchungspflicht unterliegt und ob die erforderlichen
Untersuchungen fristgerecht durchgeführt werden.
Mieter sollten angekündigte Probenahmetermine ermöglichen und Hinweise zur
Trinkwasserhygiene beachten.
Eine regelmäßig kontrollierte und fachgerecht betriebene Warmwasseranlage trägt
dazu bei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Trinkwasserqualität
langfristig zu sichern.