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Treppenhausreinigung: Wer muss und wie

oft muss gereinigt werden?

Stand: 11/2026 Autor: Julian Driftmeyer | Immobilienmakler (IHK) · Immobilienverwalter (IHK) · Zert.Verw. nach § 26a WEG Ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus gehört zu einem ordentlichen Erscheinungsbild jeder Immobilie. Schließlich ist es häufig der erste Bereich, den Bewohner und Besucher beim Betreten eines Mehrfamilienhauses wahrnehmen. Doch wer ist eigentlich für die Reinigung verantwortlich? Müssen Mieter und Eigentümer selbst zum Besen greifen oder ist grundsätzlich eine Reinigungsfirma zuständig? Die Antwort hängt von den jeweiligen Vereinbarungen und Regelungen innerhalb des Gebäudes ab. Treppenhausreinigung gehört zur regelmäßigen Gebäudepflege Treppenhäuser werden täglich von zahlreichen Personen genutzt. Straßenschmutz, Staub, Laub und Feuchtigkeit gelangen dabei zwangsläufig in das Gebäude. Damit das Treppenhaus dauerhaft sauber und gepflegt bleibt, ist eine regelmäßige Reinigung notwendig. Dazu gehören je nach Vereinbarung beispielsweise das Fegen und Wischen der Treppenstufen, Treppenabsätze und Eingangsbereiche. Auch Handläufe, Fensterbänke und andere gemeinschaftlich genutzte Bereiche können Bestandteil der vereinbarten Reinigung sein. Wichtig: Die Reinigung sollte nicht erst dann erfolgen, wenn bereits deutliche Verschmutzungen sichtbar sind. Wann müssen Mieter das Treppenhaus reinigen? In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter übertragen worden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende wirksame vertragliche Vereinbarung. Ist die Reinigungspflicht wirksam vereinbart, müssen Mieter dieser auch regelmäßig nachkommen. Häufig gibt es hierfür einen Reinigungsplan, der festlegt, welche Wohnung in welcher Woche oder an welchem Tag für die Reinigung zuständig ist. Eine solche Regelung sorgt für klare Zuständigkeiten und verhindert, dass die Reinigung dauerhaft an einzelnen Bewohnern hängen bleibt. Allein die Tatsache, dass jemand eine Wohnung bewohnt, begründet allerdings noch keine automatische Verpflichtung zur Treppenhausreinigung. Welche Pflichten haben Wohnungseigentümer? Auch in Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche organisiert werden. Wurde keine Reinigungsfirma beauftragt, können entsprechende Regelungen zur Reinigung durch die Eigentümer bestehen. Entscheidend sind hierbei insbesondere wirksame Vereinbarungen innerhalb der Gemeinschaft. Eine Verpflichtung zur persönlichen Reinigung kann den Eigentümern allerdings nicht ohne Weiteres durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss auferlegt werden. Wird eine Eigentumswohnung vermietet, sollte zudem geklärt sein, ob und in welchem Umfang die Reinigungspflicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde. Wie häufig muss das Treppenhaus gereinigt werden? Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Vorgabe, nach der jedes Treppenhaus beispielsweise einmal wöchentlich gereinigt werden muss, gibt es nicht. Entscheidend sind die geltenden Vereinbarungen, Reinigungspläne und die tatsächlichen Anforderungen des Gebäudes. In vielen Mehrfamilienhäusern hat sich eine wöchentliche Reinigung bewährt. Bei stärker frequentierten Gebäuden oder während der nassen Jahreszeit kann eine häufigere Reinigung sinnvoll sein. Insbesondere im Herbst und Winter werden durch nasse Schuhe, Laub und Streugut häufig zusätzliche Verschmutzungen in das Treppenhaus getragen. Was passiert, wenn einzelne Bewohner nicht reinigen? Wer aufgrund einer wirksamen Vereinbarung zur Treppenhausreinigung verpflichtet ist, sollte diese Aufgabe zuverlässig erledigen. Wird die Reinigung wiederholt nicht durchgeführt, kann dies nicht nur zu Unstimmigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Je nach Einzelfall können beispielsweise eine Aufforderung zur Erfüllung der Reinigungspflicht und weitere rechtliche Schritte in Betracht kommen. Eine kostenpflichtige Ersatzreinigung darf jedoch nicht ohne Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen einfach einem Bewohner in Rechnung gestellt werden. Sauberkeit ist auch eine Frage der Sicherheit Bei der Treppenhausreinigung geht es nicht ausschließlich um das äußere Erscheinungsbild. Gerade während der Herbst- und Wintermonate können Feuchtigkeit, Schmutz und Laub auf glatten Bodenbelägen zu einer erhöhten Rutschgefahr führen. Deshalb sollten stärkere Verschmutzungen und gefährliche Verunreinigungen möglichst zeitnah beseitigt werden – unabhängig vom regulären Reinigungsintervall. Auch die Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. Schuhe, Möbel oder andere Gegenstände gehören daher grundsätzlich nicht ohne entsprechende Erlaubnis in gemeinschaftliche Verkehrsflächen. Unser Tipp Ob Mieter oder Eigentümer: Ein gepflegtes Treppenhaus liegt im Interesse aller Bewohner. Ist keine professionelle Reinigungsfirma beauftragt und besteht eine wirksame Verpflichtung zur Eigenreinigung, sollte diese regelmäßig und zuverlässig erfüllt werden. Ein klarer Reinigungsplan, eindeutige Zuständigkeiten und gegenseitige Rücksichtnahme helfen dabei, Streitigkeiten zu vermeiden. Denn ein sauberes Treppenhaus ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit der gemeinsam genutzten Immobilie.